Für die Sondersitzung des Wuppertaler Stadtrats am 26. März (Beginn 16.00 Uhr) hat der Leiter der Pegida NRW, Marco Carta Probach, sein Erscheinen angekündigt. Der Anmelder der islamkritischen Demonstration in Elberfeld am 14. März wurde von der Einsatzleitung der Polizei dazu gedrängt, auf das Beschreiten der ordnungsgemäß angemeldeten Route zu verzichten. Diese skandalöse Einschränkung der Wahrnehmung demokratischer Grundrechte nahm die Ratsfraktion PRO-Bewegung/REP zum Anlass, bei Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) eine unverzügliche Sondersitzung des Plenums zu fordern. Die Fraktionsmitglieder Claudia Bötte und Gerd Wöll waren Teilnehmer der Pegida-NRW-Demonstration.
Carta Probach hat als Betroffener ein persönliches Interesse daran, zu sehen, wie sich die Stadtspitze zum Polizeiskandal rechtfertigen wird. Der 48-jährige aus Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis organisierte bereits in den zurückliegenden Wochen mehrere Pegida-Demonstrationen in Duisburg und Düsseldorf. Der 14. März war seine Premiere in Wuppertal. Angesichts des polizeilichen Versagens in Elberfeld hat er zwischenzeitlich eine zweite Demonstration im Stadtgebiet angekündigt. Diesmal, so der Plan Carta Probachs, soll der Spaziergang problemlos stattfinden, wie es normalerweise in einem demokratischen Rechtsstaat üblich ist.
„Die Zusage des Pegida-NRW-Chefs unterstreicht nochmals die Wichtigkeit unseres politischen Handelns, das unter keinen Umständen eine stumme Hinnahme von Grundrechtseinschränkungen vorsieht“, äußert Andre Hüsgen, der Geschäftsführer der Wuppertaler PRO-Bewegung-REP-Fraktion.
„Da ich selbst in der Vergangenheit Demonstrationen und Kundgebungen angemeldet habe, kenne ich das ungute Gefühl, wenn polizeiliche Einsatzleiter frech werden und versuchen, einen ins Bockshorn zu jagen. Auf gar keinen Fall darf es bei uns im Bergischen Land einreißen, dass letztlich das Zentralkomitee der Altparteien-Volksfront darüber zu befinden hätte, wer, wann, wo und wie demonstrieren darf. In Solidarität zu Pegida sagen wir von der PRO-Bewegung: Nein zu behördlicher Willkür und ein deutliches Ja zum elementaren Recht auf Versammlungsfreiheit!“