BGH kassiert Freispruch für salafistische „Scharia-Polizei“

BGH kassiert Freispruch für salafistische „Scharia-Polizei“

Sven Lau im Jahr 2014

© Standbild eines YouTube-Videos


Der prominente Salafist Sven Lau im Jahr 2014 als „Scharia-Polizist“ in Wuppertal

Eine herbe Schlappe musste die Strafjustiz des Landgerichts Wuppertal am 11. Januar einstecken: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob deren Freispruch der „Scharia-Polizei“-Angeklagten vom November 2016 auf! Bereits im September 2014 tauchten die übergriffigen Salafisten uniformiert in den Innenstadtbereichen von Wuppertal auf, um insbesondere Mohammedaner dazu zu drängen, weder Spielhallen zu besuchen, noch dem Glücksspiel zu frönen oder im Rotlicht-Milieu zu verkehren. Seinerzeit ging bundesweit wegen der dreisten Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols eine Welle der Empörung durch die Öffentlichkeit.

Vorerst hatten die „Scharia-Polizei“-Salafisten, die mit ihrer Aktion Sittenwächter blutrünstiger Islam-Diktaturen wie beispielsweise Saudi-Arabien imitierten, das Glück, in der Metropole des Bergischen Landes auf eine Multi-Kulti-affine Kuscheljustiz zu stoßen. Die Anklage wegen Übertretung des Uniformierungsverbots (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Versammlungsgesetz) bügelte die Richterschaft kurzerhand weg mit dem Hinweis, die Extremisten hätten sich mit ihrer Phantasie-Dienstkleidung weder einer Amtsanmaßung schuldig gemacht, noch hätte sich jemand durch sie tatsächlich bedroht gefühlt. Korrekterweise legte die Staatsanwaltschaft hiergegen Revision ein.

Claudia Bötte

Claudia Bötte, die Wuppertaler PRO/REP-Ratsfraktionsvorsitzende

„Das, was sich die Richter unseres Landgerichts dort geleistet haben, stinkt gewaltig nach einem Mohammedaner-Bonus“, formuliert die Wuppertaler PRO-Ratsfrau Claudia Bötte ihren schwerwiegenden Verdacht.

„Würden irgendwelche abwegigen ‚Reichsbürger‘ Ähnliches tun, kämen von denselben Juristen die härtesten nur denkbaren Strafurteile. Hingegen wird bei mohammedanischen Angeklagten vieles als ein Dummer-Jungen-Streich folkloristischer Art abgetan, der keine strafrechtliche Relevanz habe. Zum Glück hat Karlsruhe dem nun einen Riegel vorgeschoben!

Eine ähnlich schwierige Geburt war es auch, den ‚Scharia-Polizei‘-Radelsführer Sven Lau für längere Zeit zu inhaftieren. Anfang 2014 kam es zu einem vorübergehenden Gefängnisaufenthalt dieses deutschstämmigen Salafisten. Erst Ende 2015 ging es für ihn wieder hinter schwedische Gardinen wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen. Das diesbezügliche Urteil zu fünfeinhalb Jahren Haft wurde am 26. Juli letzten Jahres gegen Lau ausgesprochen. Sein Verteidiger habe hiergegen Revision eingelegt.

Hoffen wir nun, dass sich die ‚Scharia-Polizisten‘ mindestens mehrmonatige Haftstrafen gepaart mit saftigen Geldstrafen einfangen werden! Wer auf islamische Willkür gegen Frauen, Homosexuelle, Religionsabtrünnige usw. steht, der kann gern in die mohammedanischen Dritte-Welt-Staaten auswandern, soll sich aber nicht wundern, wenn sein vorsintflutliches Verhalten hier auf keinerlei Gegenliebe stößt. Deshalb sagen wir Patrioten von PRO laut und deutlich: Kein Fußbreit einer Islamisierung unserer Heimat!“

Menü schließen