Wie gewisse vorsintflutlich denkende Jesiden meinen, sich in Deutschland verhalten zu können, führten der „Ehrenmord“ an Hanaa S. und der daran anschließende Strafprozess vor dem Landgericht Wuppertal äußerst drastisch vor Augen. Der 102. Verhandlungstag endete mit einem lebenslangen Hafturteil wegen Mordes gegen einen 26-jährigen Schwager des Opfers. Ebenfalls am 25. Januar wurden der 43-jährige Ehemann und ein weiterer Schwager aufgrund von Mord-Beihilfe zu jeweils zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Jugendstrafrecht erging gegen den 20-jährigen Sohn des Opfers ein Mordurteil in Höhe von neun Jahren und sechs Monaten.
Die jesidischen Angehörigen der Täter benahmen sich vor Gericht ähnlich wie in Fällen, in denen es um mohammedanische Schwerkriminelle geht, die für gewöhnlich ebenfalls aus dem Orient stammen. Im Zuge der Urteilsverkündung wurde massiv gestört, da offenkundig die bizarren jesidischen Vorstellungen von „Ehre“ für wichtiger erachtet wurden als elementare Regeln des Zusammenlebens in der Bundesrepublik. Wegen wiederholter Missachtung des Gerichts wurde gegen eine Frau sogar eine sofortige fünftägige Ordnungshaft ausgesprochen.
„Die Lehren aus dem Mordfall Hanaa S. erinnern uns auf brutalste Weise daran, dass wir Einheimische weitaus genauer hinschauen müssen, wen wir uns ins Land holen“, äußert der Solinger PRO-Ratsherr Stephan Hövels.
„Bei Ausländern, die zeigen, wie sehr sie unsere Kultur verachten, kann es nur den Weg zurück in die Heimat geben. Die Verurteilten des Mordprozesses gehören daher schnellstmöglich abgeschoben. Solche Leute können und wollen wir nicht in unserem Staatswesen haben! Gegen Ende ihres Lebens war Hanaa S. tatsächlich schutzbedürftig, weil sie mit dem extremen gesellschaftlichen Zwang des Jesidentums brach. Aber ihre blutrünstige Sippe kann sich in keiner Hinsicht auf deutsches Asyl o. ä. berufen. Möge uns allen der ‚Ehrenmord‘ an Hanaa S. eine bleibende Mahnung für die Gegenwart und die Zukunft sein!“