Vorbildliche Islamkritik zeigte die Leitung der Elberfelder Hauptschule St. Laurentius, indem sie einer mohammedanischen Siebtklässlerin es nicht länger gestattete, im Unterricht oder gar in der Messe ihr Kopftuch zu tragen. Die gutmenschliche Empörung hierauf ließ selbstverständlich nicht lange auf sich warten. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, auch Konfessionsschulen dürften nicht ihren Schülerinnen islamische Kopftücher untersagen. Die Wuppertaler Co-Sprecherin der linkslinken „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“, Helga Krüger, verkündete hinsichtlich des Falls mit spürbarer Entrüstung Gemeinplätze der politischen Korrektheit.
Den Reigen der Berufsbetroffenen musste auch der Marokkaner Samir Bouaissa, der NRW-Vorsitzender des „Zentralrats der Muslime in Deutschland“ ist, vervollständigen. Er verwies auf das skandalöse Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das für den Staat tätigen Lehrerinnen erlaubt, islamische Kopftücher im Dienst zu tragen. Seiner Auffassung müsse analog zur höchstrichterlichen Aufhebung des „Kopftuchverbotes“ Gleiches für Schülerinnen konfessioneller Bildungseinrichtungen gelten.
„Noch aus Kindheitstagen kenne ich Bouaissa persönlich. Ich frage mich, ob er weiterhin Allahs ‚Verkünder der Toleranz‘ spielen würde, käme ich mit Schuhen an meinen Füßen und Vortragekreuz in meinen Händen in den Gebetsraum seiner heißgeliebten Abu-Bakr-Moschee in Unterbarmen“, führt der Geschäftsführer der Wuppertaler PRO Deutschland/REP-Ratsfraktion, Andre Hüsgen, einen Gedanken aus.
„So spontan schätze ich, wäre mein einstiger Schulkollege in einem derartigen Fall zumindest sehr, sehr angesäuert. Insofern hat auch die christliche Geistlichkeit alles Recht dazu, demonstrative islamische Symbolik aus ihren Sakralbauten wie Kirchen zu verbannen. Die 15-jährige Mohammedanerin von St. Laurentius kann ja alternativ eine Mantilla aus Spitze während der Messe tragen, da diese in eine jahrhundertealte Tradition in der katholischen Kirche hat, aber eben keinen Hidschab, Tschador oder sonstige islamische Verschleierungen. Allerdings beim Schulunterricht in geschlossenen Räumen macht sich unsere Bürgerbewegung PRO Deutschland dafür stark, dass hierzulande weder Lehrer noch Schüler abgesehen von wenigen sehr eng definierten Ausnahmen, zu denen der Islam nicht zählt, irgendwelche Kopfbedeckungen zu tragen haben!“