BGH kassiert Freispruch für salafistische „Scharia-Polizei“
Eine herbe Schlappe musste die Strafjustiz des Landgerichts Wuppertal am 11. Januar einstecken: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob deren Freispruch der „Scharia-Polizei“-Angeklagten vom November 2016 auf! Bereits im September 2014 tauchten die übergriffigen Salafisten uniformiert in den Innenstadtbereichen von Wuppertal auf, um insbesondere Mohammedaner dazu zu drängen, weder Spielhallen zu besuchen, noch dem Glücksspiel zu frönen oder im Rotlicht-Milieu zu verkehren. Seinerzeit ging bundesweit wegen der dreisten Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols eine Welle der Empörung durch die Öffentlichkeit.
Vorerst hatten die „Scharia-Polizei“-Salafisten, die mit ihrer Aktion Sittenwächter blutrünstiger Islam-Diktaturen wie beispielsweise Saudi-Arabien imitierten, das Glück, in der Metropole des Bergischen Landes auf eine Multi-Kulti-affine Kuscheljustiz zu stoßen. Die Anklage wegen Übertretung des Uniformierungsverbots (§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Versammlungsgesetz) bügelte die Richterschaft kurzerhand weg mit dem Hinweis, die Extremisten hätten sich mit ihrer Phantasie-Dienstkleidung weder einer Amtsanmaßung schuldig gemacht, noch hätte sich jemand durch sie tatsächlich bedroht gefühlt. Korrekterweise legte die Staatsanwaltschaft hiergegen Revision ein.